Die RVS 15.04.81 regelt die Anforderungen für die Ausbildung und
Dimensionierung von Lärmschutzwänden auf Brücken und anderen Kunstbauten
(z.B. Stützmauern) im Zuge von öffentlichen Verkehrswegen. Sie ist
grundsätzlich für den Neubau von Brücken und anderen Kunstbauten sowie
für die Neuerrichtung bzw. Erhöhung von Lärmschutzwänden bei
Bestandsobjekten anzuwenden.
Im ersten Teil wird auf konstruktive und materialtechnische
Anforderungen an die Bauteile von Lärmschutzwänden sowie auf spezifische
Ausführungsdetails eingegangen. Lärmschutzwände haben einen visuellen
Einfluss auf die Umwelt und das Gesamterscheinungsbild einer Brücke,
daher behandelt die RVS auch grundsätzliche Gestaltungsmaßnahmen.
Im
zweiten Teil werden die Lastansätze für die Bemessung von
Lärmschutzwänden auf Brücken behandelt.
Auf der Basis der prEN 16727 Teil 3 - 5 (Lärmschutzwände -
nichtakustische Eigenschaften) wurde 2014 die RVE 04.01.01 erarbeitet,
um die für die ÖBB ergänzenden Aspekte für die statische und dynamische
Bemessung von Lärmschutzwänden darzustellen (Teil 3).
Die Beurteilung der auf Grund der dynamischen Beanspruchung
erforderlichen Dauerhaftigkeit von Lärmschutzelementen ist Mangels
harmonisierter Normen nur über ein nationales Zulassungsverfahren (Teil
4) wirtschaftlich und sinnvoll abzuwickeln. Es wurde dazu 2016 ein
Beirat bei der FSV installiert, der im Rahmen von Zulassungsverfahren
die eingereichten Produkte beurteilt und deren Anwendungsbereiche
festgelegt. Die bisher erfolgreich abgeschlossenen Zulassungen wurden in
Form von speziellen Dokumenten auf der Homepage der FSV zugänglich
macht.
Der letzte Teil 5 befasst sich mit den wesentlichen aktuellen Änderungen
der Regelplanung für Lärmschutzwände für die Strecken der ÖBB, die
aufgrund von Erfahrungen aus der Erhaltung und experimentellen
Dauerhaftigkeitsuntersuchungen 2017 gänzlich überarbeitet wurde.