Das Thema Landschaftspflegerische Begleitplanung für Eisenbahninfrastrukturprojekte ist spätestens seit dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) eine relevante Komponente im Planungsprozess von Infrastrukturprojekten.
Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen sind gemäß dem UVP-G erforderlich, wenn im Verfahren Maßnahmen festgelegt wurden um schädigende, belästigende oder belastende Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden, zu vermindern, auszugleichen, zu ersetzen bzw. die zu setzenden Maßnahmen zu gestalten.
Die FSV verfügt seit Jahren mit den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) über ein Baukastensystem für die funktionalen Anforderungen und Mindestvorgaben von Fachplanungen zu den Themen Umwelt und Landschaft für Infrastrukturprojekte. Die vorliegenden RVE ergänzen diese Systematik.
Im Zuge der Veranstaltung werden die Landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen nach RVE 04.03.01 vorgestellt und die Grundsätze der Pflegeplanerstellung nach RVE 04.03.02 behandelt.