Als Erdarbeiten sind alle Arbeiten bis auf die Höhe des Unterbauplanums anzusehen. Die RVS 08.03.01 „Erdarbeiten“ ist für Erdarbeiten im Bereich von Verkehrswegen (Straßen- und Eisenbahnbauten) anzuwenden und umfasst die Herstellung von Dämmen, Einschnitten und Anschnitten.
Im Kontext der Standardisierten Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur - Version 06 (LB-VI 06) ist die Kenntnis der neuen RVS 08.03.01 für AuftraggeberInnen und AuftragnehmerInnen besonders hilfreich. Aufgrund der Zurückziehung der ÖNORM B 2205 „Erdarbeiten“ gilt nun die RVS 08.03.01 „Erdarbeiten“.
Im Zuge des Infonachmittags werden die rechtlichen Grundlagen, die verschiedenen Klassifizierungen und deren Ausführung nach RVS 08.03.01 behandelt. Zusätzlich werden die Neuerungen der RVS im Vergleich zu bestehenden Richtlinien aufgezeigt sowie die praktische Anwendung bei der Bewertung von Feld- und Laborversuchen präsentiert.